Aktuelles
Förderungen und Zuschüsse
Werden Photovoltaikanlagen auch im Jahr 2024 von der Umsatzsteuer befreit sein?
Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer beim Kauf von PV-Anlagen und neuen Anlagenkomponenten. Vorausgesetzt, wir installieren sie für Sie in der Nähe eines Wohngebäudes. Gleichzeitig gilt seit diesem Jahr, dass die Umsatzsteuer für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden entfällt.
Wie lange besteht die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024?
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Eigenheimbesitzer für die Lieferung, den Erwerb und die Installation einer PV-Anlage mit einer maximalen Leistung von 30 Kilowatt keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Dies gilt auch für einen Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind.
Welche Auswirkungen hat die Umsatzsteuerbefreiung auf den Kauf von Photovoltaikanlagen im Jahr 2024?
Durch die Einführung des Nullsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 wird in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen. Der Steuersatz beträgt dann 0 Prozent.
Gesetzesänderungen
Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?
Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom erfolgt pro Kilowattstunde (kWh) und ist abhängig von der Größe und Leistung der Solaranlage. Ab dem 1. Februar 2024 senkt der Staat die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent. Dies geschieht aufgrund der deutlichen Kostenreduktion von PV-Anlagen.
